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Änderung des Urheberrechts Die wichtigste Änderung ist das Verbot der Umgehung von Kopierschutzsystemen. Insoweit ist nach § 95a nun verboten, eine private oder sonstige Kopie herzustellen, die nur unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen möglich ist. Auch das Angebot von Umgehungsprogrammen und detaillierte Anleitungen, wie man Kopierschutzsysteme "knackt", sind nun nach der Gesetzesbegründung zum § 95a verboten. Wer also trotz Kopierschutz kopiert, könnte sich schnell mit schmerzhaften Schadensersatzforderungen der Medien-industrie konfrontiert sehen.
Das bedeutet ich gebe auf dieser Seite keine Informationen wie ein Kopierschutz zu umgehen ist Ich bitte um Ihr Verständniss
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